EU-Recht – UAS – Leitfaden – Registriernummer – Was gilt?


ANBRINGUNG DER REGISTRIERNUMMER:

  • Der Betreiber eines UAS sollte die Registriernummer, die er am Ende des Registrierungsprozesses erhalten hat, so am unbemannten Luftfahrzeug anbringen, dass sie ohne Sehhilfe zu lesen ist, wenn sich das Luftfahrzeug am Boden befindet.
  • Die Nutzung eines QR-Codes (quick response code) ist erlaubt.
  • Sollte die Größe des unbemannten Luftfahrzeuges eine Anbringung der Registriernummer auf dem Rumpf nicht zulassen, oder es sich bei dem Flugmodell um einen naturgetreuen Nachbau eines realen Flugzeugs handeln, dessen Charakteristik durch die Registriernummer verändert würde, ist eine Anbringung der Registriernummer auch im Batteriefach möglich, sofern dieses zugänglich ist.
    • Quelle: AMC-Material der EASA (Acceptable Means of Compliance) zu Artikel 14 der EU-Durchführungsverordnung
  • Gemäß den EU-Regularien ist also kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch die Registrierungsnummer (eID) angebracht werden. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.
  • Hinweis: Es kann dennoch nützlich sein, seinen Namen und seine Anschrift auf dem Fugmodell zu belassen. Sollte es zu einem Verlust des Fliegers kommen, erleichtert dies dem Finder, Dich zu finden. Finder, die mit dem Fliegen von UAS oder Modellflugzeugen nicht vertraut sind, kennen zudem vielleicht gar nicht die Bedeutung einer eID.
    • Quelle: DMFV.aero

Die eID ist die neue Registrierungsnummer für UAS-Betreiber und gesetzlich vorgeschrieben. Nahezu jeder Pilot bzw. Besitzer eines so genannten UAS (unmanned aircraft system = unbemanntes Luftfahrzeug) muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren und erhält dort eine Registrierungsnummer: